Als Vorstufe zum Lärmminderungsplan gemäß §47a BImSchG kann eine kostengünstige Vorprüfung durchgeführt werden, um die Bereiche einzugrenzen, für die eine detaillierte Untersuchung notwendig ist.
Erstellung von Schallimmissionsplänen für die verschiedenen Lärmarten mit modernen Programm-Systemen.
Feststellung der Konfliktgebiete und Aufstellung einer Prioritätenliste unter Einbeziehung der Anzahl der Betroffenen.
Beratung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen.