Die Messungen im Bereich Sportlärm umfassen:

  • Sportanlagen nach 18. BImSchV
  • Freizeitanlagen nach Erlassen der Länder/TA Lärm
  • Schießanlagen nach VDI 3745 Blatt 1/TA Lärm.
  • Erstellung schalltechnischer Prognosen zur Erweiterung und Neuplanung aller Anlagentypen.
  • Auslegung detaillierter Schallschutzmaßnahmen.

Bei bestehenden Lärmkonflikten mit der angrenzenden Wohnnachbarschaft erfolgt eine messtechnische Erfassung als Basis für ein Sanierungskonzept.